Ihre Handelsagentur für Neuwagen
vom Markenvertragshändler aus Deutschland

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Aktuelle Hinweise zu Vermittlungsaufträgen

Einige Handelsagenturen haben in Ihren AGB für Vermittlungsaufträge festgelegt, dass auch bei Preisänderungen in dem folgenden vermittelten Markenhändler-Vertrag der Kunde diese unterschreiben und anerkennen muss, obwohl im Vermittlungsauftrag ein erheblich niedrigerer Preis stand.
Auf unserem Vermittlungsauftrag steht gleich auf der Vorderseite folgender Hinweis:
Dieser Vertrag gilt nur bei Einhaltung der vereinbarten Konditionen, falls der vereinbarte Endpreis laut Vermittlungsauftrag vom folgenden Markenhändler nicht eingehalten werden kann oder dieses Fahrzeug nicht mehr lieferbar ist, erlischt dieser formlos, ohne das Ihnen Kosten entstehen.



Deswegen können wir so günstige Preise bieten

Immer wieder versuchen Kunden bei Ihrem Markenhändler vor Ort, zu meinen Bedingungen Wagen zu bestellen. Das ist natürlich nicht möglich und dann die Frage von Ihnen:
Warum kann ich Ihnen den Wagen günstiger vermitteln, als mein Markenhändler vor Ort den Wagen für Sie bestellen kann, obwohl die Bestellung auch über die selben Markenvertragshändler läuft bei gleichem Produkt?
Antwort:
Wir liefern (vermitteln) Ihnen deutschlandweit den günstigsten Markenvertragshändler.
Die Kosten der Markenhändler mit Gebäuden, Ausstellungen und Lagerbeständen, Probefahrten sowie Verkaufspersonal erreichen oft Millionenbeträge, die Sie mitbezahlen müssen. Daher dürfen Sie auch nicht mit meinen Angeboten Händler unter Druck setzen.
Wenn ein Händler mich informiert, dass mein Angebot dafür eingesetzt wurde, behalte ich mir das Recht vor, mein Angebot zurückzuziehen.
Warum können wir das dann?
Durch flache Strukturen (nur ein Beratungsbüro), Synergien und angeschlossenenen Einkaufsverbänden mit Großabnehmer-Abkommen (Abnahme von ca. 1.000 bis 5.000 PKW im Jahr, dadurch ein zusätzlichen Bonus vom Hersteller durch Mengenabnahmen). Geringer Personalaufwand, keine Lagerbestände und Probefahrten, die Sie beim Kauf mitfinanzieren müssten. Nur so sind diese Nachlässe möglich.


Vermittlung zum deutschen Markenvertragshändler, kein Internethandel.

Sie erhalten von uns ein unverbindliches Angebot. Erst wenn Sie eine Kaufentscheidung gefällt haben, erhalten Sie einen entsprechenden Vermittlungantrag.
Nach Unterschrift von Ihnen, leiten wir diesen sofort an einen deutschen Markenvertragshändler weiter, der diese Konditonen erfüllt.
Sie erhalten dann innerhalb einer Woche den dementsprechenden verbindlichen Bestellantrag vom Markenhändler, diesen bitte unterschreiben und selbst zurückschicken oder zu uns zwecks Weiterleitung.
Ihre Bestellung, Kaufvertrag, Bestätigung, Rechnungsstellung, erfolgt zwischen Ihnen und dem liefernden Markenvertragshändler (Ihr Vertragspartner). Wir sind für Sie in beratender Funktion bis zur Lieferung des Neuwagen auch dann noch weiterhin tätig.
Kein Re-Import! Sie zahlen keine Anzahlungen, Vermittlungsprovisionen, Kosten oder andere Gebühren zusätzlich zum ermittelten Preis laut Vermittlungsauftrag.
Bezahlung erfolgt erst direkt vor Abholung ihres Neuwagen an diesen.


Bestellabläufe für Neuwagen vom deutschen autorisierten Marken-Vertragshändler:

1. Schritt – BESTELLUNTERLAGEN:
° Drucken Sie den zugesendeten Kaufvertrag bzw. die verbindliche Bestellung aus. ° Kontrollieren Sie bitte das Modell, Farbe, Ausstattung und den Kaufpreis. ° Der auf der Bestellung angegebene Liefertermin ist unverbindlich. Grundsätzlich veranlasst der Händler die schnellstmögliche Lieferung.
° Unterschreiben Sie den Kaufvertrag und senden Sie ihn im Original per Post an den Markenvertragshändler. Vorab bitte an die Fax-Nr. (05733 - 961074 oder per Mail an info@automobile-schuhmacher.de
2. Schritt -AUFTRAGSBESTÄTIGUNG:
° Sie erhalten vom Autohaus eine Auftragsbestätigung über Ihr bestelltes Fahrzeug (in Ausnahmefällen kann dies bis zu 4 Wochen dauern!
. 3. Schritt - KAUFABWICKLUNG BEI WERKSABHOLUNG:
° Bei Fertigstellung des Autos erhalten Sie in der Regel vorab die Zulassungsbescheinigung (Kfz-Brief) und die Rechnung für das neue Fahrzeug. ° Bitte lassen Sie nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zu. - - Wohnsitz in Deutschland. - -
° Bitte beachten Sie, dass der Käufer laut Kaufvertrag identisch mit dem Fahrzeughalter sein muss. ° Bitte senden Sie nach der Zulassung eine Kopie vom Kfz-Brief und -Schein per Fax an das Autohaus- Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag oder zahlen Sie direkt beim Händler vor Ort. Dann erhalten sie den Abholschein.
3.1 Schritt - KAUFABWICKLUNG BEI HÄNDLERABHOLUNG:
° Bei Ankunft des Autos beim Händler erhalten Sie in der Regel vorab die Zulassungsbescheinigung (Kfz-Brief) für das neue Fahrzeug.
° Bitte lassen Sie nach Erhalt der Zulassungsbescheinigung das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle zu. ° Bitte senden Sie nach der Zulassung eine Kopie vom Kfz-Brief und -Schein per Fax an das Autohaus. ° Die Bezahlung erfolgt vorab per Überweisung oder bei Abholung, direkt beim Händler vor Ort.
Automobile Schuhmacher berät und begleitet Sie bis zur Lieferung des Neuwagen.


Hinweise zu EU-Neuwagen und Garantien

Grundsätzlich gilt die Herstellergarantie des liefernden EU-Landes, diese können unterschiedlich sein. Des weiteren gilt in Deutschland oft eine längere Garantie als im EU-Ausland. Zum Beispiel Kia 7 Jahre, bei deutscher Ausführung vom deutschen Markenhändler).
Vorsicht, es werden teilweise so genannte EU-Neuwagen angeboten, die bereits vor 1 bis 2 Jahren den ausländischen Marken Händler verlassen haben. Das bedeutet das diese Fahrzeuge nur noch 1 Jahr oder auch gar keine EU Herstellergarantie mehr haben und sie dürften auch nicht als Neuwagen angeboten werden.
Über 12 Monate im deutschen EU-Lager hätten teilweise diese Fahrzeuge sogar zusätzlich nach 12 Monaten eine Inspektion erhalten müssen, auch bei 0 km.
Beispiel: Fahrzeug ist 14 Monate alt. In diesm Fall erlischt die Garantie komplett.
Ausstattungen:
In jedem EU-Land sind die Ausstattungen und auch technische Details anders. Es fehlen oft nicht nur Zubehör Details, schlechtere Polsterqualitäten, keine Geräuschdämmung oder / und preiswertere Extras, sondern auch technische, wie ESP, Airbags, je nach EU-Ausland.
Wir bieten auch unter Lagerfahrzeuge EU-Fahrzeuge an, die sind allerdings nach den vorgenannten Kriterien überprüft. Das heißt aber auch bei meinen EU Fahrzeugen, dass die Garantie bereits läuft und zum Teil nur noch 21 Monate Garantie betragen kann. Bei einer Anzahlung im EU-Ausland haben Sie oft keine rechtliche Handhabe, um bei Nichtlieferung Ihr Geld zurück zu erhalten.


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